Ab 22. Juni 2020 sind Zusammenkünfte von Selbsthilfegruppen ausdrücklich in die Corona-Verordnung des Landes aufgenommen – DENNOCH PAUSIEREN WIR BIS AUGUST
„§ 3 (1) Ausdrücklich zulässige Verhaltensweisen
Unter den Voraussetzungen des § 2 zulässig sind insbesondere die nachfolgend genannten Verhaltensweisen: …
… Nr. 20 der Besuch und die Inanspruchnahme von Sozialen Hilfen, Beratungsangeboten und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe, der Besuch und die Inanspruchnahme von sozialen, pädagogischen oder psychologischen Beratungsstellen, wie zum Beispiel die Seniorenberatung, Pflegeberatung, Familienberatung, Erziehungsberatung, Migrationsberatung, Gewaltberatung, Lebensberatung, Wohnungslosen- und Obdachlosenberatung, Drogenberatung, Suchtberatung, Anerkennungsberatung, Zusammenkünfte von Selbsthilfegruppen oder der Besuch von Beratungsstellen zu beruflichen Fragen.“
“ ... die neue Landesverordnung vom 08.06.20 mit weiteren Lockerungen der Corona- Kontaktsperre, wurde lange und fast sehnsüchtig erwartet. Alle Selbsthilfegruppen wollen wieder arbeiten, doch im §3, Punkt 20 steht lediglich das Wort „Selbsthilfe“ und nicht wie erhofft „Selbsthilfegruppen“. Und bevor man sich in Interpretationen von Begrifflichkeiten verheddert, haben sich der Arbeitskreis der SH, das Gremium, und die Seko dahingehend vereinbart, dass es bis zum 22.Juni besser keine Treffen geben sollte…“
Alle Selbsthilfegruppen sind aufgerufen, ihre Gruppentreffen bis auf weiteres abzusagen! Diese Anordnung gilt zunächst bis zum 30.4.2020! 27.5.2020!